Alltagsbegleitung mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Düren
Für die meisten unserer Kundinnen und Kunden entstehen im Rahmen des Entlastungsbetrags keine eigenen Kosten. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.

131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1
Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Er beträgt 131 Euro im Monat und gilt schon ab Pflegegrad 1. Das Geld ist dafür gedacht, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Sie können den Betrag für unsere Alltagsbegleitung, Seniorenbegleitung, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arztterminen, Haushaltshilfe und Demenzbegleitung einsetzen.
Nicht genutzte Beträge ansparen
Nutzen Sie den Betrag in einem Monat nicht vollständig, verfällt er nicht sofort. Der Rest wird übertragen und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Viele Menschen haben so ein Guthaben, von dem sie gar nichts wissen. Wir helfen Ihnen gern, das bei Ihrer Pflegekasse zu erfragen.
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Danach rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen. Übersteigen die Stunden den verfügbaren Betrag, besprechen wir das vorher mit Ihnen.
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden (Umwandlungsanspruch). Ob das auch für unsere Begleitung gilt, besprechen wir mit Ihnen.
Auch eine Abrechnung über die Verhinderungspflege kann möglich sein. Wir klären das gern gemeinsam mit Ihnen.
Noch kein Pflegegrad?
Dann lohnt sich ein Antrag. Wie das geht, erklären wir in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Bis dahin ist unsere Begleitung auch als Selbstzahlerleistung möglich.
Fragen zu Kosten und Abrechnung
Ab wann habe ich Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Ab Pflegegrad 1, wenn Sie zu Hause leben.
Muss ich Geld vorstrecken?
Nein. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Sie werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Was kostet eine Stunde?
Den genauen Stundensatz nennen wir Ihnen gern im Erstgespräch.
Lassen Sie uns sprechen
Das Kennenlernen bei Ihnen zu Hause ist kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns an oder beantworten Sie fünf kurze Fragen, wir melden uns bei Ihnen.
