Warum ein Pflegegrad wichtig ist
Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Schon mit Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, dazu Zuschüsse für Hilfsmittel und Umbauten. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu.
Viele ältere Menschen stellen den Antrag zu spät, weil sie glauben, noch nicht pflegebedürftig genug zu sein. Dabei geht es nicht nur um Körperpflege, sondern auch um Mobilität, Gedächtnis, den Umgang mit Krankheiten und die Gestaltung des Alltags.
Schritt 1. Den Antrag stellen
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Wichtig ist das Datum, denn Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Die Kasse schickt Ihnen anschließend ein Formular zu.
Schritt 2. Die Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst meldet sich und vereinbart einen Termin zur Begutachtung, meist bei Ihnen zu Hause. Bereiten Sie sich gut vor. Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, in dem Sie notieren, wobei Hilfe nötig ist. Legen Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausentlassungsbriefe bereit.
Ganz wichtig ist, dass beim Termin eine vertraute Person dabei ist. Viele Menschen zeigen sich im Gespräch von ihrer besten Seite und spielen Schwierigkeiten herunter. Eine Angehörige oder Begleitperson kann ergänzen, wie der Alltag wirklich aussieht.
Schritt 3. Die Begutachtung
Die Gutachterin oder der Gutachter stellt Fragen zu sechs Lebensbereichen, darunter Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und soziale Kontakte. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad von 1 bis 5. Der Besuch dauert meist etwa eine Stunde.
Schritt 4. Der Bescheid
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich häufig, besonders wenn sich der Zustand seit der Begutachtung verändert hat.
Und danach?
Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen wie Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag nutzen. Wenn Sie im Kreis Düren wohnen, beraten wir Sie gern, wie Sie Ihre Ansprüche sinnvoll einsetzen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch beim Termin mit dem Medizinischen Dienst.

